Der Begriff "Pflegeberatung" wird für zwei unterschiedliche Situationen verwendet: die freiwillige Erstberatung und den verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI (wenn man Pflegegeld bezieht).
Die häufigste Frage hierbei ist: Wer muss eigentlich dabei sein?
1. Die pflegebedürftige Person
Grundsätzlich steht der Mensch mit Pflegebedarf im Mittelpunkt. Die Beratung sollte idealerweise im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen stattfinden. Ausnahme: Wenn der Pflegebedürftige z. B. aufgrund fortgeschrittener Demenz oder Krankheit dem Gespräch nicht folgen kann, kann das Gespräch auch primär mit den Pflegepersonen oder Bevollmächtigten geführt werden. Die Anwesenheit des Pflegebedürftigen ist dennoch meist gewünscht, damit sich der Berater ein Bild vom Zustand machen kann (keine körperliche Untersuchung, nur ein Sichtkontakt).
2. Die Pflegeperson / Angehörige
Es ist dringend empfohlen, dass die Hauptpflegeperson anwesend ist.
- Sie kennt die täglichen Probleme am besten.
- Sie kann Fragen zur Belastungssituation beantworten.
- Die Beratung dient auch dazu, die Pflegeperson zu entlasten (Tipps zu Hilfsmitteln, Hebetechniken etc.).
3. Gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter
Hat der Pflegebedürftige eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung für den Bereich Gesundheitssorge erteilt, darf dieser Vertreter selbstverständlich anwesend sein und Entscheidungen treffen.
Pflicht vs. Kür
- Beim Pflichtbesuch (§ 37.3): Hier geht es darum, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Hilfestellung zu geben. Die Anwesenheit der Pflegeperson ist hier faktisch notwendig, da es um ihre Tätigkeit geht.
- Bei der Erstberatung: Hier können Sie als Angehöriger auch alleine hingehen, wenn Sie sich erst einmal allgemein informieren wollen, bevor Sie den Antrag für Mutter oder Vater stellen.
Unser Rat
Sehen Sie die Pflegeberatung nicht als "Kontrolle", sondern als kostenloses Coaching. Sorgen Sie dafür, dass mindestens eine vertraute Person (Partner, Kind, guter Nachbar) beim Termin dabei ist. Vier Ohren hören mehr als zwei, und oft werden hilfreiche Tipps zu Zuschüssen gegeben, die man im Alleingang übersehen hätte.
Steht bei Ihnen bald eine Pflegeberatung an? Sie können hier ein persönliches Beratungsgespräch buchen, um sich optimal auf den Termin vorzubereiten.