Der Pflegegrad 2 wird vergeben bei einer "erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Er ist oft die erste Stufe, bei der nennenswerte monatliche Zahlungen fließen, da beim Pflegegrad 1 der Fokus noch auf Beratung und Anpassung liegt.
Die wichtigsten monatlichen Budgets
Ab Pflegegrad 2 haben Sie vollen Anspruch auf die klassischen Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: Ein monatlicher Betrag zur freien Verfügung bei Pflege durch Angehörige.
- Pflegesachleistung: Ein Budget für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.
- Entlastungsbetrag: Ein zweckgebundener Betrag für Betreuungsgruppen, Haushaltshilfe etc.
- Tagespflege: Zusätzliche Mittel für die teilstationäre Betreuung tagsüber.
Pflegehilfsmittel
Unabhängig vom Grad, aber ab Grad 1 möglich, stehen Ihnen monatlich Mittel für sogenannte "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" zu. Das sind Dinge wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen. Diese können Sie sich in der Apotheke oder via "Pflegeboxen" im Abo kostenfrei nach Hause schicken lassen.
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Ein oft unterschätzter Vorteil ab Pflegegrad 2: Wenn eine privat pflegende Person (z. B. Tochter oder Ehepartner) eine bestimmte Mindeststundenzahl pro Woche pflegt, zahlt die Pflegekasse Beiträge in die Rentenversicherung der Pflegeperson ein. Zudem ist die Pflegeperson gesetzlich unfallversichert während der Pflegetätigkeit.
Tipp
Beantragen Sie den Pflegegrad 2 frühzeitig. Viele Menschen warten zu lange, obwohl bereits deutliche Einschränkungen im Alltag (z. B. beim Anziehen oder der Körperpflege) bestehen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung oder Pflege? Sie können hier ein persönliches Beratungsgespräch buchen und sich umfassend informieren.